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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2015 - 1 M 409/15   

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https://dejure.org/2015,46732
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2015 - 1 M 409/15 (https://dejure.org/2015,46732)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.12.2015 - 1 M 409/15 (https://dejure.org/2015,46732)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 1 M 409/15 (https://dejure.org/2015,46732)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2015 - 1 M 409/15
    Dabei müssen diese Gründe nicht in dem Sinne überwiegen, dass ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand September 2011, § 80, Rn. 282 ff. im Anschluss an BFH, Beschl. v. 05.03.1979 - GrS 5/77 -, BFHE 127, 140 zu § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, juris Rn. 24; zur Gegenauffassung vgl. die Nachweise in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80, Rn. 116).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2003 - 1 M 218/03

    Maßstab für "ernstliche Zweifel" bei der Aussetzung der Vollziehung bei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2015 - 1 M 409/15
    Dabei müssen diese Gründe nicht in dem Sinne überwiegen, dass ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand September 2011, § 80, Rn. 282 ff. im Anschluss an BFH, Beschl. v. 05.03.1979 - GrS 5/77 -, BFHE 127, 140 zu § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, juris Rn. 24; zur Gegenauffassung vgl. die Nachweise in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80, Rn. 116).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 3 LB 536/18

    Aufhebung eines bestandskräftigen gewerbesteuerrechtlichen Bescheides und eines

    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Beklagten wies das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 21. September 2015 (Az. 1 M 409/15) zurück.

    Zwei Entscheidungen seien durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt worden (1 L 426/15 und 1 M 409/15).

  • VG Greifswald, 24.08.2021 - 3 B 623/21

    Benutzungsgebühren; periodenfremder Ausgleich von Kostenunterdeckungen

    Ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angegriffenen Verwaltungsaktes i.S.d. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen vor, wenn ein Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels zumindest ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Misserfolg (vgl. BVerwG, B. v. 03.07.1981 - 8 C 83.81 -, Ls. 1, juris = BayVBl. 1982, 442; OVG Greifswald, B. v. 21.12.2015 - 1 M 409/15 -, Rn. 7, juris; B. v. 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, Rn. 24, juris; OVG Schleswig, B. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, Rn. 5, juris).
  • VG Greifswald, 27.06.2018 - 3 B 862/18

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Heranziehung einer Kurabgabe

    Dabei müssen diese Gründe nicht in dem Sinne überwiegen, dass ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. m.w.N. OVG Greifswald, Beschl. v. 21.12.2015 - 1 M 409/15 -, juris Rn. 7).
  • VG Greifswald, 05.05.2021 - 3 B 508/21

    Festsetzung von Verwaltungsgebühren für eine bauordnungsrechtliche

    Ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angegriffenen Verwaltungsaktes i.S.d. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen vor, wenn ein Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels zumindest ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Misserfolg (vgl. BVerwG, B. v. 03.07.1981 - 8 C 83.81 -, Ls. 1, juris = BayVBl. 1982, 442; OVG Greifswald, B. v. 21.12.2015 - 1 M 409/15 -, Rn. 7, juris; B. v. 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, Rn. 24, juris; OVG Schleswig, B. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, Rn. 5, juris; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.01.2018 - OVG 9 S 16.16 -, Rn. 5, juris: überwiegende Wahrscheinlichkeit der Rechtswidrigkeit).
  • VG Greifswald, 29.04.2021 - 3 B 476/21

    Grundgebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung

    Ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angegriffenen Verwaltungsaktes i.S.d. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen vor, wenn ein Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels zumindest ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Misserfolg (vgl. BVerwG, B. v. 03.07.1981 - 8 C 83.81 -, Ls. 1, juris = BayVBl. 1982, 442; OVG Greifswald, B. v. 21.12.2015 - 1 M 409/15 -, Rn. 7, juris; B. v. 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, Rn. 24, juris; OVG Schleswig, B. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, Rn. 5, juris; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.01.2018 - OVG 9 S 16.16 -, Rn. 5, juris: überwiegende Wahrscheinlichkeit der Rechtswidrigkeit).
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